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NOWOTNIK Metallverarbeitung & Toranlagenbau GmbH
Lommatzscher Straße 23 a
01587 Riesa

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Axel Nowotnik

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Telefon: 03525/5609-0
Telefax: 03525/5609-15
E-mail:    info@nowotnik-metall.de

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Eingetragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: HRB 5167

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 140696680

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Axel Nowotnik

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AGB
NOWOTNIK-METALL-VERARBEITUNG & Toranlagenbau GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche mit uns geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind. Spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anders lautende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur dann, wenn und soweit sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.
Mündliche Vereinbarungen zu Vertragsabschlüssen mit unseren Mitarbeitern, soweit diesen nicht eine entsprechende gesetzliche Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Für Montage- und Serviceleistungen gelten ergänzend unsere Montage- und Reparaturbedingungen.
B. Angebote, Vereinbarungen, Vertragsabschlüsse und Lieferungen
Alle Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Angaben zu Frachten u. dgl. sind freibleibend. Muster, Modelle, Maße und sonstige Angaben über Ausführung und Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung von uns unverbindlich. Für Irrtümer, Druckfehler in Prospekten und Preislisten übernehmen wir keine Haftung. Bestellungen des Kunden bei uns, sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Bestätigen wir den Auftrag nicht in Schriftform, kommt der Vertrag spätestens mit der Lieferung zustande.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen sowie Entwürfen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Alle Unterlagen verbleiben unser Eigentum, nur mit unserer Genehmigung dürfen sie Dritten zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden. Sie sind uns, falls der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Unsere Angebote dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zu Leistungsverzeichnissen verwendet werden.
Der Besteller ist verpflichtet, unsere Auftragsbestätigung und soweit vorhanden, unsere Ausführungszeichnungen unverzüglich auf Richtigkeit und die örtlichen Ausführungsmöglichkeiten, insbesondere Baumasse, zu überprüfen und Unstimmigkeiten gegebenenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich fest zugesagt werden. Die Einhaltung unserer Leistungspflicht setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus. Die Angabe von Fristen, die gegebenenfalls stets vom Tage der Auftragsbestätigung an laufen, erfolgt unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Lieferfristen und Termine sind eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig, soweit diese dem Besteller zumutbar sind. Die Leistungszeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt und unter Einsatz von angemessenen Mitteln nicht abwenden können, gleichviel, ob diese Umstände bei uns oder bei unseren Zulieferern oder Subunternehmern eingetreten sind. Als solche gelten beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Fehlen von geeigneten Transportmitteln, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe sowie im Fall von Streik und Aussperrung. Wir werden dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Der Besteller behält das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Besteller behalten wir uns vor, mindestens 30% des Auftragswertes an Schadenersatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, der durch entsprechende Beschaffungs- bzw. Arbeitsfortschritte begründet ist, bleibt uns vorbehalten.
C. Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Ein Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den ersten Beförderer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, auf den Besteller über, ohne dass es hierzu einer Mitteilung bedarf. Der Besteller muss eine Abladung und Lagerung in unmittelbarer Nähe der Montagestelle ermöglichen. D. Preise und Zahlungsbedingungen
Es werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Rechnung gestellt. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferungen, die mindestens vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behalten wir uns vor, die am Liefertage gültigen Preise zu berechnen.
Ändern sich nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.
Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug in Euro zu erfolgen. Sofern eine Zielvereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten und Risiko des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen zahlungshalber hereingenommen und erst nach endgültiger Einlösung gutgeschrieben. Durch eine Hereingabe bleibt die Fälligkeit der Forderung unberührt. Sämtliche Spesen oder Auslagen gehen zu Lasten des Kunden, für rechtzeitige Einlösung oder Protesterhebung haften wir nicht. Bei Protesterhebung eigener Wechsel des Kunden oder nicht sofortiger Abdeckung protestierter fremder Wechsel sind wir berechtigt, sämtliche noch laufende Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks nehmen wir nicht an.
Bei Zahlungszielüberschreitung oder bei Verzug berechnen wir den gesetzlichen Zinssatz gemäß § 288 II BGB, die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Der Besteller kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, und nur wegen solcher Forderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.
Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Leistungen zu verweigern und alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge fällig zu stellen, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
E. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen, sofern dies in seinem Betrieb zu den normalen Geschäften gehört. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungsabtretung ist ihm nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltseigentümer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware entstehende Forderung, tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen könnten. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden versichern zu lassen.
Wir sind berechtigt, die Befugnis zur Weiterverfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. Wenn der Besteller in Zahlungsrückstand gerät oder Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit mindern. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, sämtliche zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen einschließlich der zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Bei Zahlungsrückstand oder anderem vertragswidrigen Verhalten des Bestellers sind wir auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Zwecks Zurücknahme der Ware gestattet uns der Besteller unwiderruflich, seine Geschäfts und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Vorbehaltsware mitzunehmen.
Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Erwirbt der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er uns das Miteigentum ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Vorbehaltswaren anderer Lieferanten weiterveräußert, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Vorbehaltswaren weiterveräußert wird.
Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt uns der Besteller auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
F. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, bei Kaufverträgen die gelieferte Ware bei Anlieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen der Ware sind in jedem Fall vor Verarbeitung, Benutzung, Weiterveräußerung oder Einbau der gelieferten Gegenstände schriftlich mitzuteilen und unsere Weisungen abzuwarten.
Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware bzw. des Werkes zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine Rechte herleiten. Weist die Ware bei Gefahrenübergang bzw. das Werk bei Abnahme einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unsere Gewährleistungsverpflichtung setzt die Einhaltung der Betriebsanleitung voraus (u.a. normaler und sachgemäßer Gebrauch der Tore, regelmäßige Schmierung alle drei Monate, jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen gemäß UVV, umgehende Benachrichtigung beim Auftreten von Fehlern).
Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) oder in den Grenzen der folgenden Absätze Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Führt ein Sachmangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand bzw. Werk selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, unsere leitenden Angestellten handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. lm Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse. Unberührt bleibt § 478 BGB.
G. Haftungsbeschränkung
Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und Pflichtverletzung, mit Ausnahme von Ansprüchen aus von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sind gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Vertriebsangehörigen in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um voraussehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt.
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingend längere Verjährungsfristen gelten.
H. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht / Fassung
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt deutsches Recht. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2010.
I. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine andere, der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung zu ersetzen.